Immer mehr Patienten aus Deutschland, Österreich und der Schweiz entscheiden sich für eine Zahnbehandlung – Zahnerzatzverfahren in Hévíz. Der Hauptgrund neben der hohen Qualität: erhebliche Kosteneinsparungen. Doch wie funktioniert die Rückerstattung durch die Krankenkasse?
Deutschland & Österreich: Festzuschuss und Kostenerstattung
Innerhalb der EU haben Patienten das Recht auf eine grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung. Das bedeutet, dass Ihre gesetzliche Krankenkasse (wie die ÖGK in Österreich oder die AOK/Techniker in Deutschland) verpflichtet ist, den gleichen Festzuschuss zu zahlen, den Sie auch im Heimatland erhalten würden.
Der Prozess ist einfach:
1. Heil-,und Kostenplan (HKP): Vor Behandlungsbeginn erstellen wir in der Medicina Klinik einen detaillierten Heil- und Kostenplan.
2. Genehmigung: Diesen Plan reichen Sie bei Ihrer Versicherung ein. Nach der Genehmigung der Krankenkasse wissen Sie genau, wie hoch Ihr Eigenanteil sein wird.
3. Abrechnung: Nach Abschluss der Behandlung erhalten Sie von uns eine detaillierte Rechnung nach EU-Standard, die Sie zur Erstattung einreichen.
4. Schweiz: Private Zusatzversicherungen
In der Schweiz übernehmen die Grundversicherungen Zahnbehandlungen nur in Ausnahmefällen. Wer jedoch eine Zusatzversicherung hat, kann oft einen Teil der Kosten geltend machen. Wir stellen Ihnen alle notwendigen Unterlagen in deutscher Sprache zur Verfügung.
Warum Medicina Klinika in Hévíz ?
Wir kennen die administrativen Anforderungen der ausländischen Versicherungen genau. Unsere Dokumentationen werden problemlos akzeptiert, sodass Sie sich voll und ganz auf Ihre Genesung in Hévíz konzentrieren können.


